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   BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01   

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https://dejure.org/2001,418
BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01 (https://dejure.org/2001,418)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.2001 - Verg 9/01 (https://dejure.org/2001,418)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 2001 - Verg 9/01 (https://dejure.org/2001,418)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen; Antrag gegenüber der Vergabestelle auf Ablehnung der Prüfung und Wertung des Nebenangebots im Vergabeverfahren als Verstoß gegen § 16 Abs. 2 Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF); Unterlassene Berücksichtigung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Fehlender Vergabevermerk und Ursächlichkeit für einen möglichen Schaden

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen: Dürfen Preisnachlässe bei der Wertung berücksichtigt werden? (IBR 2001, 634)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Folgen hat ein fehlender Vergabevermerk? (IBR 2001, 694)

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 348
  • BauR 2001, 1967 (Ls.)
  • BayObLGZ 2001, 221
  • BayObLGZ 2001, 46
  • VergabeR 2001, 438
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Bewerber oder Bieter sollen Verfahrensverstöße im Vergabeverfahren in einer Weise mitteilen, die der Vergabestelle eine Korrektur im frühestmöglichen Stadium erlaubt (OLG Brandenburg NZBau 2001, 226/227; vgl. auch BayObLGZ 1999, 127/138 f.).

    Hiervon ausgehend ist das Beschwerdegericht auf die Überprüfung derjenigen Rechtsverstöße beschränkt, die der unterlegene Verfahrensbeteiligte an der Entscheidung der Vergabekammer ausdrücklich rügt (BayObLGZ 1999, 127/134 f.; BayObLG VergabeR 2001, 65/70).

    Es mag schon zweifelhaft sein, ob die Antragstellerin hinreichend dargetan hat (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB), daß ihr durch die unterlassene Dokumentation ein Schaden zu entstehen droht (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106/111; OLG Düsseldorf Beschluß vom 16.5.2001 Verg 24/01 = IBR 2001, 453; Boesen § 107 Rn. 53 f.), geschweige denn schlüssig belegt hat, daß die behauptete Rechtsverletzung für den Schaden oder die Schadensgefahr kausal ist (BayObLGZ 1999, 127/141).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2000 - Verg 5/99

    Überprüfung der Eignung der Bewerber in einem Vergabeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Daß auch in ein schwebendes Nachprüfungsverfahren Verstöße ohne vorgängige Rüge eingeführt werden können, gilt grundsätzlich nur für solche, von denen erst im Nachprüfungsverfahren Kenntnis erlangt wurde (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106/111; 155/157).

    Es mag schon zweifelhaft sein, ob die Antragstellerin hinreichend dargetan hat (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB), daß ihr durch die unterlassene Dokumentation ein Schaden zu entstehen droht (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106/111; OLG Düsseldorf Beschluß vom 16.5.2001 Verg 24/01 = IBR 2001, 453; Boesen § 107 Rn. 53 f.), geschweige denn schlüssig belegt hat, daß die behauptete Rechtsverletzung für den Schaden oder die Schadensgefahr kausal ist (BayObLGZ 1999, 127/141).

  • OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 1/01

    Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Weil die Vergabe einer freiberuflichen Dienstleistung meistens nicht auf einem konkreten Leistungsangebot, sondern weitgehend auf einer Prognoseentscheidung beruht, wird es in diesem Bereich trotz der Zweiteilung des Vergabeverfahrens im allgemeinen auch als zulässig angesehen, bei der Wertung der Auftragskriterien persönlichkeitsbezogene Qualifikationsmerkmale zu berücksichtigen, die eigentlich zur Stufe der Geeignetheitsprüfung gehören (OLG Rostock Beschluß vom 16.5.2001 17 W 1/01, 17 W 2/01 Umdruck S. 12 f. = IBR 2001, 392 mit Anm. Gottschalck; Kaufhold/Mayerhofer/Reichl VOF § 11 Rn. 10 f.).

    Dadurch ist dem Auftraggeber ein weiter Beurteilungsspielraum eröffnet, der nur beschränkt der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (OLG Rostock Beschluß vom 16.5.2001 17 W 1/01, 17 W 2/01, Umdruck S. 13 f.; Boesen § 97 Rn. 151; Voppel/Osenbrück/Bubert § 16 Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 24/01

    Kann ein Bieter an "aussichtsloser Stelle" Nachprüfung beantragen?

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Es mag schon zweifelhaft sein, ob die Antragstellerin hinreichend dargetan hat (vgl. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB), daß ihr durch die unterlassene Dokumentation ein Schaden zu entstehen droht (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106/111; OLG Düsseldorf Beschluß vom 16.5.2001 Verg 24/01 = IBR 2001, 453; Boesen § 107 Rn. 53 f.), geschweige denn schlüssig belegt hat, daß die behauptete Rechtsverletzung für den Schaden oder die Schadensgefahr kausal ist (BayObLGZ 1999, 127/141).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 1/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    d) Die Rechtsprechung hat, vom Zweck der Rügepflicht ausgehend, der Vergabestelle im frühestmöglichen Stadium eine Selbstkorrektur zu ermöglichen, Ausnahmen dann zugelassen, wenn für den Antragsteller berechtigte Gefahr in Verzug wie etwa bei unmittelbar bevorstehender Auftragsvergabe besteht (OLG Stuttgart NZBau 2000, 542; kritisch Jaeger NZBau 2001, 289/295).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Insbesondere kommt im Bereich der VOF dem Angebotspreis im allgemeinen nicht die gleiche hohe Bedeutung zu wie in anderen Vergabebereichen (für die VOL/A siehe etwa OLG Dresden VergR 2001, 41; ebenfalls BGH NJW 2000, 137/139).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Aber auch wenn man demgegenüber die Begrenzung durch den Beschwerdeantrag selbst ziehen wollte (siehe Jaeger NZBau 2001, 366/372) oder die Einführung neuer Rügen, etwa nach erhaltener Akteneinsicht, nur durch die Vorschriften der § 107 Abs. 3, § 113 Abs. 2 Satz 2 GWB begrenzt sähe (OLG Jena NZBau 2000, 349/350), würde dies hier zu keinem der Antragstellerin günstigeren Ergebnis führen.
  • OLG Dresden, 05.01.2001 - WVerg 11/00

    Beschwerderecht des Beigeladenen; Zuschlagserteilung nach Punktsystem

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Insbesondere kommt im Bereich der VOF dem Angebotspreis im allgemeinen nicht die gleiche hohe Bedeutung zu wie in anderen Vergabebereichen (für die VOL/A siehe etwa OLG Dresden VergR 2001, 41; ebenfalls BGH NJW 2000, 137/139).
  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 3/00

    Pflicht zur unverzüglichen Rüge gem. § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Dementsprechend soll auch die Vergabekammer erst gar nicht mit Mängeln des Vergabeverfahrens befaßt werden, die im Fall einer rechtzeitigen Rüge möglicherweise schon durch die Vergabestelle hätten korrigiert werden können (OLG Brandenburg NZBau 2001, 286).
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01
    Vielmehr muß er aus Gründen der Transparenz und der Überprüfbarkeit laufend fortgeschrieben werden; fehlt er, so kann in der unzureichenden Dokumentation auch eine Verletzung subjektiver Rechte von Unternehmen gemäß § 97 Abs. 7 GWB liegen (vgl. BayObLG Beschluß vom 12.9.2000 Verg 4/00; OLG Brandenburg NZBau 2000, 39/44 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 11 Verg 1/00

    Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens durch beigeladenen Bieter

  • BayObLG, 12.09.2000 - Verg 4/00

    Zur Prüfung der Gleichwertigkeit im Vergabeverfahren

  • OLG Brandenburg, 11.05.2000 - Verg 1/00

    Formale und inhaltliche Anforderungen an eine Rüge

  • VK Nordbayern, 11.06.2001 - 320.VK-3194-17/01

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags hinsichtlich rechtzeitiger Rüge des

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2020 - Verg 20/19

    Auftraggeber muss nicht alles überprüfen!

    Ihren Zweck, dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstkontrolle zu geben, Rechtsverstöße ohne Durchführung eines zeitverzögernden Vergabenachprüfungsverfahrens zu korrigieren (Senatsbeschluss vom 22. August 2000, Verg 9/00; BayObLG, Beschluss vom 20. August 2001, Verg 9/01, NZBau 2002, 348; OLG Brandenburg Beschluss vom 10. Januar 2012, Verg W 18/11, VergabeR 2012, 521, 522; OLG Celle Beschluss vom 11. Februar 2010, 13 Verg 16/09, VergabeR 2010, 669, 674; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juni 2016, 1 Verg 2/16; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 37; Jaeger in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 3), kann eine Rüge dann nicht erfüllen, wenn der öffentliche Auftraggeber eindeutig zu erkennen gibt, dass er unumstößlich an seiner Entscheidung festhält und auch auf eine Rüge unter keinen Umständen von seiner Entscheidung abrücken wird (Senatsbeschlüsse vom 16. August 2019, VII-Verg 56/18, und vom 11. Januar 2012, VII-Verg 67/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Juni 2016, 1 Verg 2/16 - juris, Rn. 85 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Juli 2000, 2 Verg 5/00, NZBau 2001, 462; Jaeger in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Auflage 2018, § 160 GWB Rn. 67; Hofmann in Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, Kommentar, 2016, § 160 Rn. 86 f.).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    bb) Entgegen der dargestellten eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a.a.O.) sowie früherer und wiederholt erneuerter gleichlautender Entscheidungen der Vergabesenate anderer OLG (vgl. u.a. OLG Schleswig ZfBR 2005, 616; Beschl. v. 20.3.2008 - 1 Verg 6/07, BeckRS 2008, 08129 = NZBau 2008, 472 (LS); OLG Düsseldorf NZBau 2001, 106, 111, 155; VergabeR 2005, 364; Beschl. v. 21.5.2008 - VII-Verg 19/08; BayObLG VergabeR 2002, 77; 2001, 438; OLG Frankfurt am Main VergabeR 2004, 754; NZBau 2002, 161; Beschl. v. 7.8.2007 - 11 Verg 3 und 4/07, VergabeR 2007, 776, 779 f.; OLG Dresden VergabeR 2001, 41) ist insbesondere der Vergabesenat des OLG Celle davon abweichend, jedoch ohne dem Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB vorgelegt zu haben, allerdings der Auffassung, dass (in entsprechender Anwendung des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) auch erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften vom Antragsteller unverzüglich zu beanstanden seien (OLG Celle, Beschl. v. 8.3.2007 - 13 Verg 2/07, VergabeR 2007, 401, 402).
  • VK Niedersachsen, 21.06.2011 - VgK-18/11

    Rechtfertigung der nachträglichen Aufhebung eines urprünglich nichtoffenen

    Die Wirkung dieser Festlegung besteht in einer Selbstbindung des Auftraggebers, dass er das streitgegenständliche Los nicht dem 20%-Kontingent nach § 2 Abs. 6 VgV zuordnet, für welches das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet wäre (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20.08.2001, Az.: Verg 9/01 ; BGH NJW, S. 3636 ff., 3638).
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